Die Gemeinde Bad Essen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Besetzung einer unbefristeten Vollzeitstelle (39 WoStd.) eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Gemeindekasse
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, die Entwürfe der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes Eielstädt und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Leuchtenburger Feld“, 1. Änderung, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht sowie schalltechnischer Beurteilung und wasserwirtschaftlicher Beurteilung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Am 07. März 2023 fand in der Grundschule Bad Essen eine Bürgerversammlung zum Thema "Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen" statt, zu der die Gemeinde Bad Essen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen hatte. Hier finden Sie die an dem Abend vorgestellte Präsentation sowie das Mobilitätskonzept zur Einsicht.
Ein geordneter Niederschlagswasserabfluss, auch bei Starkregenereignissen, ist nur zu gewährleisten, wenn die Durchlässe unter den Grundstückszufahrten nicht verstopft sind. Zur Unterhaltung der Zufahrten und Zugänge ist nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 4 Nds. Straßengesetz (NStrG) der jeweilige Straßenanlieger verpflichtet.
In Übereinstimmung mit den Ortsverbänden des Niedersächsischen Landvolks werden die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter dazu aufgefordert, das landwirtschaftliche Wegenetz möglichst schonend und sachgerecht zu nutzen und die Bewirtschaftung nur innerhalb der Eigentumsgrenzen vorzunehmen.