Bekanntmachung 62. Änderung FNP und BPlan Nr. 39
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 beschlossen, die Entwürfe der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“, 1. Änderung, bestehend aus den Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht sowie schalltechnischer Beurteilung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sind in den nachstehenden Übersichtsplänen dargestellt.
Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Essen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“, 1. Änderung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Essen und des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“, 1. Änderung mit Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt im Internet in der Zeit vom:
28. Juli 2023 – 29. August 2023
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Zeit vom 28. Juli 2023 – 29. August 2023 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind in der Gemeindeverwaltung Bad Essen, Lindenstraße 41/43, 49152 Bad Essen, (Rathaus, Zimmer 1.14) während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Termine können unter der Telefon-Nr. 05472/401-303 oder per E-Mail an
alexandra.meyer@badessen.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird zudem darauf hingewiesen, (dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zum Bebauungsplan unzulässig ist,), dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Informationen zu
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und
-objekte (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) - Fläche, Boden, Wasser Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
- Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
- Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr.7b BauGB)
- Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB)
- Anfälligkeit für schwere Unfälle/Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)
sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen und Anregungen zur Eingriffsregelung:
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be- lange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Bodenschutz, Immis-sionsschutz (Verkehrslärm), Artenschutz, Naturschutz, Archäologische Denkmalpflege, Gewässerschutz und Entwässerung (Oberflächenwasser und wasserwirtschaftliche Erschließung), Grundwasser (Grundwassererhaltung), Ersatz- und Ausgleichsflächen (Ersatzaufforstungen), Kompensationsmaßnahmen, Versorgungseinrichtungen für Elektrizität
Folgende Fachgutachten/Untersuchungen liegen zudem als Anlage zur Begründung aus:
- Schalltechnische Beurteilung
Alle Unterlagen können hier eingesehen werden:
Bad Essen, 19.07.2023
Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister