Wohngeld
Zuständigkeitsfinder Infos:
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Wohngeld ÄnderungBei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld erstmalig beantragenBei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Verfahrensablauf
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Wohngeld erstmalig beantragenDer Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld ÄnderungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld erstmalig beantragenDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld erstmalig beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld erstmalig beantragen- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld ÄnderungEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig beantragenEs fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
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Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Wohngeld ÄnderungDie Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitÄnderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld erstmalig beantragenGezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wohngeld ÄnderungAusführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Wohngeld erstmalig beantragen
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Kurztext
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt.
Wohngeld ÄnderungBei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht eine Mitteilungspflicht.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDer Wohngeldbescheid wird bei eintreten bestimmter Voraussetzungen aufgehoben oder kraft Gesetz unwirksam.
Wohngeld erstmalig beantragenDas Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Fachlich freigegeben durch
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld ÄnderungNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Wohngeld erstmalig beantragenNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
29.07.2015
Wohngeld Änderung29.07.2015
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit29.07.2015
Wohngeld erstmalig beantragen29.07.2015
Typisierung
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
2/3
Wohngeld Änderung2/3
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit2/3
Wohngeld erstmalig beantragen2/3
Welche Gebühren fallen an?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld ÄnderungEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig beantragenEs fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Kontakte:
05472 /401-503
05472 / 401 - 502
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