Wirtschaftsförderung
Zuständigkeitsfinder Infos:
Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt je nach Förderprogramm bei der NBank oder beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie aktiv werden wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Wenn Sie Unterstützung und Informationen bei der Wahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Region bzw. des geeigneten Standortes benötigen, wenden Sie sich an die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH.
Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.
Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Fachlich freigegeben am
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
21.02.2012
Typisierung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
4
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.