Rentenantrag

Rentenantrag

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Auskunfts- und Beratungsstelle Osnabrück
Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnabrück
Telefon 0541 35077 0
Fax 0511 829 2865
 
Öffnungszeiten:
Montag von 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr
 
Terminvereinbarung:
Telefon 0800 1000 480 10
E-Mail Beratung.in.Osnabrueck@drv-bsh.de

Außerdem besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Versichertenältestenden. 

Ansprechpartner: 

Herr Reinhard Galle (Versichertenberater)
Tel. 05472 / 3894

Versichertenberater
Herr Reinhard Galle 
Tel. 05472 / 3894


Zuständigkeitsfinder Infos:


Rathaus Bad Essen
Lindenstraße 39
49152 Bad Essen


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Sprechzeiten sind weiterhin nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gebühren:

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Kontakte: