Reisepass
Zuständigkeitsfinder Infos:
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Verfahrensablauf
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
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Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
92,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
21,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
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Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer:
10 Jahre
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bearbeitungsdauer:
4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
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Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Kurztext
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
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Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
17.03.2017
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-Terminvergabe
Alternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
70,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
92,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
21,00 € EUR