Bekanntmachung 63. Änderung FNP und BPlan Nr. 89
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem im Aushangkasten der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 01.07.2022 – 15.07.2022 sowie nachrichtlich in der Ortschaft Rabber veröffentlichten Übersichtsplänen.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Ein Paket (zip-Datei) mit den Plan-Unterlagen kann hier heruntergeladen werden: